Geschäftsbedingungen für Spanntransparente

1. Standorte für Spanntransparente werden im Stadtgebiet Mannheim vermietet.
Die Spanntransparente dürfen für Werbeaktionen anlässlich bedeutsamer Veranstaltungen gemäß der Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen vom 07.02.2023 zugelassen werden. Spanntransparente werden pro Standort vermietet. Einspruchsrechte der städt. Dienststellen bleiben auch während der Mietzeit vorbehalten.
Die Entscheidung über die Zulassung der Nutzung der Werbeflächen wird von der VTM Mannheim, bei den zuständigen Fachdezernaten der Stadt Mannheim eingeholt. Die Vereinbarung zur Aufstellung läuft ausschließlich über den bestätigten Zeitraum.

2. Die Anfertigung, Anbringung, Auf.- und Abbau des Banners/ Transparents einschließlich der Rahmen ist Sache des Auftraggebers. Der eventuell erforderliche Ersatz der Banner/ Transparente führt der Auftraggeber auf seine Kosten aus. Die Gefahr für das Abhandenkommen eines Banners trägt ebenfalls der Auftraggeber.
Darüber hinaus sind bei den Spanntransparenten folgende Vorgaben einzuhalten:
a) Größe der Transparente: Höhe 1,10 m, Breite 4,00 m
b) Gestellhöhe: max. 2,50 m

3. Bei einem Mietzeitraum bis Veranstaltungsende, muss der späteste Abbau, inkl. Gestell/ Rahmen, drei Kalendertage nach Veranstaltungsdatum erfolgt sein.
Bei einem Mietzeitraum, welcher noch vor dem Veranstaltungsende ausläuft, muss das Banner/ Transparent bereits am Folgetag bis 12 Uhr entfernt und der späteste Gestellabbau innerhalb von drei Kalendertagen erfolgt sein. Bei Nichtbeachten, erfolgt eine Nachberechnung für die weiter genutzten Tage. Ferner fallen die Kosten des Abbau durch die VTM Mannheim oder von ihr Beauftragten Dritten bei Nutzer an. Gerichtsstand ist Mannheim, soweit gesetzlich keine andere Regelung gilt.

Diese Auftragsbestätigung dient bei Kontrollen als Nachweis für die genehmigte Aufstellung der Spanntransparente