14,00€
pro Tag und Fahnenmast (netto)
VTM Mannheim
Anmietung von Fahnenmasten:
Die Fahnenmasten dürfen nur anlässlich bedeutsamer Veranstaltungen zugelassen werden, welche Sie gerne bei uns, der Event & Promotion Mannheim, anmieten können.
Die Überlassung von Fahnenmasten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Beflaggung. Jeder andere Gebrauch wie z.B. das Anbringen von Transparenten ist untersagt.
Diese können mit einer Gesamtdauer von 10 Wochen sowie über den gesamten Veranstaltungszeitraum beflaggt werden. Spätestens 3 Kalendertage nach Veranstaltung müssen diese wieder entfernt sein.
Fahnenverleih:
Sie können bei uns auch Hiss- oder Hängefahnen ausleihen. In unserem Bestand befinden sich Länder-, Bundesländer- und einige Städteflaggen.
Gerne können Sie uns auch direkt eine E-Mail an info@vtm-ma.de senden.
Gerne können Sie uns auch direkt eine E-Mail an info@vtm-ma.de senden.
Preis: | pro Tag / Ständer 3,75 € (zzgl. 19 % Ust.) |
Menge: | Insgesamt 33 Ständer Größe der Plakate: DIN A1- Hochformat (59 cm breit und 84 cm hoch) |
Papierqualität: | Affichenpapier (Plakatpapier) ist holzfrei und wasserfest.Es muss mindestens 100 g und darf höchstens 120 g je qm wiegen. |
Bedingung: | Nur für Veranstaltungen in Mannheim |
Plakatierungssrythmus: | Planmäßige Klebung erfolgt Montags |
Mindestbelegung: | 5 Tage; 1 Block |
Buchungsmöglichkeit: | Die Blöcke können auch einzeln gebucht werden |
Block A | 1 Augustaanlage / Otto Beck Straße., vor Bäckerei Kohlmann 2 Augustaanlage, zw. Steigenberger und Badenia 3 C 7 / D 6, Zeughausplanken, Friedrich-Liszt-Schule 4 Friedrichsring, Nähe der Plakatsäule / Collinistraße. Grünfläche 5 K 2, 15 6 Kaiserring 22, vor Spielhalle am Kaiserring 7 L 1, Gesundheitsamt 8 Luisenring / Kirchenstraße 9 P 7, Deutsche Bank, Gehweg gegenüber Taxiplatz 10 Parkring 45 11 U 2, vor Eberhard-von-Gothein Schule |
Block B | 1 Augustaanlage, Ecke Otto-Beck-Straße vor Rheinelektra 2 Augustaanlage/Werderstraße vor und nach 3 Friedrichsring, vor Amt f. Wohnungswesen, Nähe Säule Hebelstraße 4 L 10, 13 5 L 5, Otto-von-Selz-Straße 6 Luisenring, Höhe Spielplatz und „Warsteiner im Raddampfer“ 7 Luisenring/Dalbergstraße 8 N 3, 8 9 Parkring 39 10 Parkring, vor Uni-Bibliothek gegenüber B 7 11 U 4, 14 |
Block C: | 1 Augustaanlage / Bruckner Straße 2 Friedrichsring 14 3 K 4 4 L 11, 14 5 L 8, 15 6 Luisenring/Akademiestraße 7 O 1, Kunststraße 8 Parkring 47 9 Parkring, vor Uni-Bibliothek 10 Q 7, 17a Nokia Laden 11 U 6, vor Spanischem Restaurant Andalucia |
Fahnenmasten: | Fahnenmasten: pro Tag / Mast 10,00 € (zzgl. 19 % Ust.) für Anbringung und Entfernung pro Fahne 23,00 € (zzgl. 19 % Ust.) |
Größe: | Mast 11 m (vom Boden), Fahnenhöhe ca. 5 m, -breite ca. 2,50 m |
Wichtige Informationen: | „Die Überlassung von Fahnenmasten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Beflaggung. Jeder andere Gebrauch wie z.B. das Anbringen von Transparenten ist untersagt.
Für nicht termingemäßes Abhängen der Fahnen wird ab folgendem Tag die volle Leihgebühr berechnet.“ |
Standorte: | auf Anfrage |
Preis Fahnenverleih: | pro Tag / Fahne 16,00 € (zzgl. 19 % Ust.) pro Tag / Fahne 8,00 € (zzgl. 19 % Ust.) für Vereine |
Fahnengröße: | Hängefahnen: Höhe ca. 4 m; Breite ca. 2,40 m Hissfahnen: Höhe ca. 3,80 m; Breite ca. 2,50 m |
Wichtige Informationen: | Die Fahnen sind an den vereinbarten Tagen abzuholen bzw. wiederzubringen. Es wird versichert, dass sichdie Fahnen bei der Übergabe in einem unbeschädigten, gebrauchsfähigen Zustand befinden. Eventuelle Mängel hat der Entleiher vor Ingebrauchnahme zu melden.
Der Empfänger wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Rückgabe bis spätestens zum vereinbarten Zeitraum in einem sauberen, unbeschädigten Zustand erfolgen muss. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher in vollem Umfang – insbesondere für Verlust oder Beschädigung durch Handlung Dritter. Für nicht termingemäßes Zurückgeben der Fahnen wird ab dem folgendem Tag die volle Leihgebühr berechnet. |
Preis für die Standortmiete: | Taggenaue Berechnung 14,00 € (zzgl. 19 % Ust.)(Transparent und Gestell bedarf der Eigenproduktion) |
Menge: | Insgesamt 20 Standorte |
Größe der Transparente: | Höhe 1,10 m, Breite 4,00m |
Gestellhöhe: | max. 2,50m |
Bedingung: | Nur für besondere Veranstaltungen in Mannheim gemäß Richtlinie Teil A Ziffer 3.3 |
Zeitraum: | siehe Richtlinie Teil A Ziffer 4.1 spätester Abbau 3 Kalendertage nach Veranstaltung. |
Mindestbelegung: | 7 Tage |
Standorte
1 B36 – Ri. Stadtmitte nach Ausfahrt Rheinau-Nord/ Grünfläche zwischen Kronenburgstr. und B 36
2 B38 -stadteinwärts – Grünfläche rechts/ zwischen Heppenheimer Straße und Am Rebstock
3 Feudenheimer-Straße – stadteinwärts – Höhe Friedhof im Mittelgrün zwischen den Fahrspuren
4 Feudenheimer Straße – stadtauswärts – Höhe Friedhof im Mittelgrün zwischen den Fahrspuren
5 Frankenthaler Straße/B 44 -stadteinwärts- Ecke Bürstadter Straße
6 Frankenthaler Straße/B 44 -stadtauswärts- Ecke Lilienthalstraße
7 Friedrich-Ebert-Straße -stadteinwärts- Exerzierplatz
8 Karlsplatz Rheinau – Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle ggü. Wachenburgstraße
9 Koblenzer Straße Ri. Kreisel/Grünfläche rechts ggü. Parkplatz Lidl Grünflache außerhalb des Kreisels!
10 Ludwigshafener Straße -Ri. Fahrlachtunnel/ Grünfläche rechts vor Einfahrt in die Fahrlachstraße/ nicht Insel!
11 Luzenbergstraße -stadteinwärts- Grünfl. rechts 150m vor Spiegelstraße Höhe Lärmschutzwand Spiegelfabrik
12 Neckarauer Straße -stadteinwärts- Grünfläche rechts 250m nach Bahnhof vor Trafogebäude MVV
13 Otto-Selz-Straße/ B37 von Konrad-Adenauer-Brücke kommend-Grünfläche links nach Verkehrshinweisanlage
14 Parkring von Südtangente kommend-Grünfläche rechts hinter altem Eisstadion Höhe Fußgängerunterführung
15 Reichsk.-Müller-Straße -stadtauswärts- Grünfläche rechts nach Hundezaun vor Kleinfeldsteg (Füßgängeruberführung)
16 Reichsk.-Müller-Straße -stadteinwärts- Mittelgrün nach Schwetzinger Straße Höhe Ersatzbushaltestelle
17 Stephanienufer von Waldparkdamm kommend Grünfläche links nach Kurve vor Glascontainer
18 Waldstraße – Grünfläche zwischen Maria-Kirch-Straße und Auf dem Sand vor Feuerwache
19 Wilh.-Varnholt-Allee -stadteinwärts- ab 50m nach Einfahrt in Fahrlachstraße bis Einfahrt Parkpl. Landesmuseum
20 Wilh.-Varnholt-Allee – stadtauswärts – ab Höhe Einfahrt Landesmuseum bis 50m vor der Einfahrt Fahrlachstraße
Preis: | Berechnung pro Tag / Plakat, je nach Größe der Veranstaltung Kapazität bis 1.200 Besucher 1,15 € (zzgl. 19 % Ust.) oder Kapazität ab 1.200 Besucher 1,85 € (zzgl. 19 % Ust.) Zusatzkosten bei A1 Plakaten 0,40 € pro Stück (zzgl. 19 % Ust.) |
Größe der Träger: | DIN A0 – Hochformat (115 cm hoch und 84 cm breit) |
Plakatierung: | Nur für Veranstaltungen in Mannheim |
Plakatierungsrythmus: | Klebung erfolgt Mittwochs und Freitags |
Belegungsdauer: | Mindestbelegung 7 Tage |
Wichtige Informationen: | „Die Gestattung sowie Klebung der Veranstaltungsplakate wird über Event und Promotion abgewickelt. Es können ausschließlich Veranstaltungen (keine Kunden- Imagewerbung) auf den Plakatträgern plakatiert werden. Die Veranstaltungen müssen mindestens 14 Tage vor Plakatierungsbeginn bei uns angemeldet werden.“ |
Antrag auf Plakatierung: | Lassen Sie uns eine schriftliche Anfrage mit folgenden Angaben zukommen: – Name der Veranstaltung – Datum der Veranstaltung – Veranstaltungsort – Besucherkapazität – Anzahl der Plakate (mindestens 50) – Plakatierungszeitraum – Ansprechpartner / Kontaktdaten – Plakatentwurf per PDF |
Netzbuchung: | Sie können verschiedene 50er, 80er oder 100er Netze einzeln wie auch in Kombinationen buchen. Genauere Informationen bei Anfrage. |
Anlieferung der Plakate: | spätestens 10 Tage vor Plakatierungsbeginn |
Ersatzplakate: | je Veranstaltung 10% |
Papierqualität: WICHTIG! |
Affichenpapier (Plakatpapier) ist holzfrei und wasserfest. Es muss mindestens 100 g und darf höchstens 120 g je qm wiegen. |
Geschäftsbedingungen: | Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Plakatanschlag |
Preis: | pro Monat / Schild 23,50 € (zzgl. 19 % Ust.) |
Größe: | 60 x 80 cm (keine Sonderformen z.B. Pfeilform) im Querformat |
Berechnung/Kündigung: | vierteljährlich |
Wichtige Informationen: | Hinweisschilder werden an Straßenbahn- und Lichtmasten im Stadtgebiet und in den eingemeindeten Vororten vermietet. Einspruchsrecht der städt. Dienststellen bleibt vorbehalten. Die Unterhaltung – einschl. eines eventuell erforderlichen Ersatzes des Schildes – führt der Auftraggeber auf seine Kosten aus. Die Gefahr für das Abhandenkommen des Schildes trägt der Auftraggeber. |
Montage: | Die Anfertigung sowie seitliche Anbringung der Schilder ist Sache des Auftraggebers. Die Anbringung hat durch fachmännische Kräfte zu erfolgen. Es ist vom Boden aus die Höhe von 2,50 m einzuhalten. Das Schild muss in seiner äußeren Ausladung 40 cm vom Gehwegrand entfernt sein. |
Design: | Bei der Beschriftung der Schilder dürfen die amtl. Sperrfarben (schwarze Schrift auf ockergelb, schwarze Schrift auf weißem Grund und schwarze Umrandung) sowie Leuchtfarben nicht verwendet werden. |
Geschäftsbedingungen: | Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hinweisschilder. |
pro Tag / Ständer 3,75 € (zzgl. 19 % Ust.)
Insgesamt 33 Ständer Größe der Plakate: DIN A1- Hochformat (59 cm breit und 84 cm hoch)
Spätestens 10 Tage vor Plakatierungsbeginn
Affichenpapier (Plakatpapier) ist holzfrei und wasserfest.Es muss mindestens 100 g und darf höchstens 120 g je qm wiegen.
Nur für Veranstaltungen in MannheimPlakatierungssrythmus: Planmäßige Klebung erfolgt MontagsMindestbelegung: 5 Tage; 1 BlockBuchungsmöglichkeit: Die Blöcke können auch einzeln gebucht werden.